BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Landwirtschaftsgesetz, Art. 141

Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 47

9 Er erlässt die Ausführungsbestimmungen, die zur Umsetzung der in Anhang I des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit aufgeführten Rechtsakte der Europäischen Union erforderlich sind.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.