BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Art. 2

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1

Das Lebensmittelgesetz in Anhang 1 und die Änderungen der Bundesgesetze in Anhang 2 werden angenommen.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.