BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierschutzgesetz, Art. 33a – Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Fachstellen

Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 46

Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Fachstellen

Der Bundesrat legt die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Fachstellen fest. Er legt insbesondere fest, über welche formale Bildung sie verfügen müssen.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.