BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Waldgesetz, Art. 24

Waldgesetz vom 4. Oktober 1991

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 58

2 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über Herkunft, Verwendung, Ein- und Ausfuhr und Sicherung des forstlichen Vermehrungsgutes sowie dem Handel damit.

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