BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 14 – Abgabe- und Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 9

2. Abschnitt: Bestimmungen zu alkoholischen Getränken

Abgabe- und Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke

1 Die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.

2 Der Bundesrat kann die Werbung für alkoholische Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, einschränken.

3 Vorbehalten bleiben Abgabe- und Werbebeschränkungen nach den folgenden Gesetzen:

a. Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen;

b. Alkoholgesetz vom 21. Juni 1932.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.