BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 28 – Risikoanalyse

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 14

5. Kapitel: Aufgaben der Behörden

Risikoanalyse

1 Die Risikoanalyse richtet sich für Lebensmittel nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, einschliesslich der auf der Grundlage dieser Verordnung erlassenen Rechtsakte, die diese Bestimmung ausführen und Bestandteil von Anhang I des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit sind.

2 Für Gebrauchsgegenstände gelten die Bestimmungen nach Absatz 1 sinngemäss.

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