BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 92 – Beschwerdefrist

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 39

Beschwerdefrist

Die Frist für Beschwerden gegen Einspracheentscheide beträgt dreissig Tage.

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