BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 63 – Ausführungsbestimmungen der Kantone

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 27

Ausführungsbestimmungen der Kantone

1 Die Kantone erlassen die Ausführungsbestimmungen für den kantonalen Vollzug und regeln die Aufgaben und die Organisation ihrer Vollzugsbehörden im Rahmen dieses Gesetzes.

2 Sie bringen ihre Ausführungsbestimmungen den Bundesbehörden zur Kenntnis.

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