BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierschutzgesetz, Art. 33b – Formale Bildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Fachstellen

Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 46

Formale Bildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Fachstellen

1 Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die formale Bildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Fachstellen.

2 Der Bundesrat regelt die formale Bildung sowie die Zulassungsvoraussetzungen.

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