BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 39 – Amtliche Kontrollen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 19

5. Abschnitt: Amtliche Kontrollen

Amtliche Kontrollen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen

Die amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen richten sich nach der Verordnung (EU) 2017/625, einschliesslich der auf der Grundlage dieser Verordnung erlassenen Rechtsakte, die Bestandteil des Anhangs des Protokolls sind.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.