BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierseuchengesetz, Art. 1b – Begriffe

Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 50

Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten:

a. Tierseuche: übertragbare Tierkrankheit;

b. Tierseuche der Kategorie A: Tierseuche nach Artikel 1 der Verordnung (EU) 2018/1882 und Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/429;

c. Zoonose: Tierseuche, die auf den Menschen übertragen werden kann.

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