BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierseuchengesetz, Art. 3e – Anerkennung von ausländischen formalen Bildungen und von Weiterbildungen der Mitarbeitenden der Vollzugsorgane

Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 52

Anerkennung von ausländischen formalen Bildungen und von Weiterbildungen der Mitarbeitenden der Vollzugsorgane

Das BLV entscheidet über die Anerkennung von ausländischen formalen Bildungen und von Weiterbildungen, wenn eine Person:

a. zu einer formalen Bildung als Mitarbeitender eines Vollzugsorgans zugelassen werden soll;

b. eine Tätigkeit als Mitarbeitender eines Vollzugsorgans ausüben soll.

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