BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierschutzgesetz, Art. 32a – Internationale Zusammenarbeit

Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 46

Internationale Zusammenarbeit

Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge abschliessen über die formale Bildung, die Durchführung von Kontrollen und den Informationsaustausch im Bereich des Tierschutzes.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.