BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 65 – Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsbehörden

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 28

3. Abschnitt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsbehörden

Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsbehörden

Der Bundesrat legt die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsbehörden fest. Er legt insbesondere fest, über welche formale Bildung sie verfügen müssen.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.