BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Lebensmittelgesetz, Art. 22 – Wasser, das dazu bestimmt ist, mit dem menschlichen Körper in Kontakt zu kommen

Anhang 1: Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 12

Wasser, das dazu bestimmt ist, mit dem menschlichen Körper in Kontakt zu kommen

1 Wasser, das dazu bestimmt ist, mit dem menschlichen Körper in Kontakt zu kommen, muss in mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht sicher sein.

2 Der Bundesrat kann die Anforderungen an die Sicherheit von Wasser, das dazu bestimmt ist, mit dem menschlichen Körper in Kontakt zu kommen, festlegen.

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