BB Lebensmittelsicherheit · BBl 2026 633

Tierseuchengesetz, Art. 3d – Durchführung von Prüfungen der Mitarbeitenden der Vollzugsorgane

Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 52

Durchführung von Prüfungen der Mitarbeitenden der Vollzugsorgane

1 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Prüfungen der Mitarbeitenden der Vollzugsorgane.

2 Er kann Prüfungskommissionen ernennen. Diese führen die Prüfungen durch und beraten das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

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