BB Strom · BBl 2026 631

Stromversorgungsgesetz, Art. 9d – Mehrjahrespläne

Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 10

Mehrjahrespläne

1 Die Betreiber von Verteilnetzen mit einer Nennspannung von über 36 kV oder mit 100 000 und mehr angeschlossenen Endverbrauchern und die nationale Netzgesellschaft erstellen auf der Grundlage des geltenden Szenariorahmens einen Mehrjahresplan, in dem sie die Entwicklung ihres Netzes in den kommenden zehn Jahren darstellen. Sie legen den Mehrjahresplan der ElCom vor.

2 Die Mehrjahrespläne enthalten insbesondere:

a. 23 eine Beschreibung der vorgesehenen Projekte;

b. eine Beschreibung der Wirksamkeit und der Angemessenheit der Pläne aus technischer und wirtschaftlicher Sicht;

c. eine Darstellung der Netzentwicklungsmassnahmen, die über die entsprechenden zehn Jahre hinaus vorgesehen sind.

3 Der Bundesrat legt den Inhalt der Mehrjahrespläne, das Verfahren für die Prüfung durch die ElCom und die Häufigkeit der Überarbeitung der Pläne fest.

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