BB Strom · BBl 2026 631

Beihilfeüberwachungsgesetz, Art. 26

Beihilfeüberwachungsgesetz vom …

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 33

Nicht mitgeteilt werden müssen:

b. Beihilfen, die die Voraussetzungen gemäss folgenden Bestimmungen erfüllen:

3. Anhang III Abschnitt C des Stromabkommens;

c. Beihilfen nach Anhang III Abschnitt A des Stromabkommens; vorbehalten bleibt Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d.

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