BB Strom · BBl 2026 631

BG über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten, Art. 27 – Feststellungsverfügung

Bundesgesetz vom 21. März 2025 über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 27

Feststellungsverfügung

Stellt die ElCom schwerwiegendes unzulässiges Marktverhalten auf den Energiegrosshandelsmärkten oder einen schweren Verstoss gegen die Pflichten nach diesem Gesetz oder der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 fest und müssen keine Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes angeordnet werden, so kann sie eine Feststellungsverfügung erlassen.

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