BB Strom · BBl 2026 631

Beilage StromVG-Koordination, Art. 8n

Beilage zur Änderung des StromVG (Art. 3/Anhang Ziff. 2): Koordination mit der Änderung vom 20. Juni 2025 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 36

2 Die nationale Netzgesellschaft hat zudem die folgenden Aufgaben:

d. bei Bedarf die Unterstützung der ElCom bei der Erarbeitung des Vorschlags nach Artikel 8b Absatz 2 und bei der Festlegung der übrigen Eckwerte der Stromreserve.

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