BB Strom · BBl 2026 631

Beilage StromVG-Koordination, Art. 20

Beilage zur Änderung des StromVG (Art. 3/Anhang Ziff. 2): Koordination mit der Änderung vom 20. Juni 2025 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 37

2 Insbesondere hat sie folgende Aufgaben:

cbis. Sie sorgt für die operative Abwicklung der Stromreserve;

e. Sie wirkt in den Gremien gemäss dem Stromabkommen mit, arbeitet mit den ausländischen Übertragungsnetzbetreibern zusammen und vertritt bei diesen Tätigkeiten die Interessen der Schweiz.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.