BB Strom · BBl 2026 631

Stromversorgungsgesetz, Art. 26

Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 18

1 Personen, die mit dem Vollzug dieses Gesetzes und des Stromabkommens 35 beauftragt sind, unterstehen dem Amtsgeheimnis.

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