BB Strom · BBl 2026 631

Energiegesetz, Art. 29d

Energiegesetz vom 30. September 2016

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 5

4 Ist der Marktpreis mindestens eine Stunde ununterbrochen negativ, so erhalten Betreiber von Anlagen mit einer Leistung ab 150 kW für die während diesem Zeitraum eingespeiste Elektrizität keine gleitende Marktprämie, sofern die Anlage ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen wurde.

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