BB Strom · BBl 2026 631

Stromversorgungsgesetz, Art. 6b – Wechsel in die und aus der Grundversorgung

Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 8

Wechsel in die und aus der Grundversorgung

1 Der Wechsel aus dem freien Markt in die Grundversorgung oder aus der Grundversorgung in den freien Markt auf das Ende des Kalenderjahres ist kostenlos.

2 Tritt ein Endverbraucher unterjährig aus der Grundversorgung aus, so kann der Grundversorger von ihm ein Wechselentgelt für die wirtschaftlichen Einbussen und die Mehrkosten verlangen.

3 Ein Eintritt in die Grundversorgung ist unterjährig nicht möglich.

4 Die ElCom stellt Kriterien zur Berechnung des Wechselentgelts auf und veröffentlicht sie.

5 Der Bundesrat regelt das Verfahren für den Wechsel, insbesondere die Aufgaben der Beteiligten, die Fristen und die Termine.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.