BB Strom · BBl 2026 631

Stromversorgungsgesetz, Art. 23a – Vergleichsinstrument

Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 16

Vergleichsinstrument

1 Die ElCom stellt den Endverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh ein Instrument zur Verfügung, mit dem sie die Angebote für Lieferverträge, einschliesslich der Angebote in der Grundversorgung, unentgeltlich vergleichen können (Vergleichsinstrument).

2 Der Bundesrat kann die Lieferanten verpflichten, der ElCom die Informationen zu ihren Angeboten, die für den Betrieb des Vergleichsinstruments erforderlich sind, zu übermitteln.

3 Er legt die Anforderungen an die Funktionen des Vergleichsinstruments fest.

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