BB Strom · BBl 2026 631

Stromversorgungsgesetz, Art. 6a – Anspruch auf Grundversorgung

Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 8

Anspruch auf Grundversorgung

1 Endverbraucher, insbesondere Haushalte, haben an Verbrauchsstätten mit einem Jahresverbrauch von weniger als 50 MWh Anspruch auf Grundversorgung.

2Die Betreiber von Speichern ohne Endverbrauch haben für diese keinen Anspruch auf Grundversorgung.

3 Endverbraucher, die sich in der Grundversorgung beliefern lassen, können sich nicht gleichzeitig im freien Markt beliefern lassen.

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