BB Strom · BBl 2026 631

Stromversorgungsgesetz, Art. 17e

Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 13

2 Zur Deckung des verbleibenden Elektrizitätsbedarfs können die Endverbraucher ihren Anspruch auf freie Lieferantenwahl und auf die Grundversorgung selbstständig geltend machen.

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