BB Strom · BBl 2026 631

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, Art. 40a

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 3

1 Wirkt die Schweiz gestützt auf die nachstehenden Abkommen an der Ausarbeitung von Rechtsakten der Europäischen Union mit, so veröffentlicht das zuständige Departement die dazugehörenden öffentlichen Dokumente der Europäischen Union:

f. Abkommen vom 2. März 2026 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über Elektrizität;

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