BB Strom · BBl 2026 631

BG über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten, Art. 28

Bundesgesetz vom 21. März 2025 über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 28

1 Die ElCom kann den Gegenwert des Gewinns oder des vermiedenen Verlusts einziehen, der durch schwerwiegendes unzulässiges Marktverhalten auf den Energiegrosshandelsmärkten oder durch einen schweren Verstoss gegen die Pflichten nach diesem Gesetz oder der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 realisiert wurde.

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