BB Strom · BBl 2026 631

Beihilfeüberwachungsgesetz, Art. 9

Beihilfeüberwachungsgesetz vom …

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 33

Nicht angemeldet werden müssen:

c. geplante Beihilfen, die die Voraussetzungen gemäss folgenden Bestimmungen erfüllen:

3. Anhang III Abschnitt C des Stromabkommens;

d. geplante Beihilfen nach Anhang III Abschnitt A des Stromabkommens.

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