BB Strom · BBl 2026 631

Stromversorgungsgesetz, Art. 27

Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 18

1 Das BFE und die ElCom bearbeiten im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Gesetzes und des Stromabkommens36 Personendaten sowie Daten juristischer Personen, einschliesslich besonders schützenswerter Daten über strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen (Art. 29).

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