BB Strom · BBl 2026 631

BG über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten, Art. 24

Bundesgesetz vom 21. März 2025 über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 27

1 Für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz sowie der Aufgaben, die ihr aufgrund der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 obliegen, kann die ElCom Personendaten und Daten juristischer Personen bearbeiten, einschliesslich folgender besonders schützenswerter Personendaten und besonders schützenswerter Daten juristischer Personen:

2 Sie darf dies:

abis. zur Erfüllung der Aufgaben, die ihr nach der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 als nationaler Regulierungsbehörde obliegen;

b. zur Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz und nach der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011;

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