BB Strom · BBl 2026 631

Energiegesetz, Art. 33a

Energiegesetz vom 30. September 2016

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 5

4bis Ist der Marktpreis mindestens eine Stunde ununterbrochen negativ, so erhalten Betreiber von Anlagen mit einer Leistung ab 150 kW für die während diesem Zeitraum eingespeiste Elektrizität keinen Betriebskostenbeitrag.

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