Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.6.15.3 ACER-Verordnung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 733

ACER ist die EU-Agentur für die Kooperation der nationalen Energieregulierungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten für Strom und Gas. Die entsprechende ebenfalls zum EU-Acquis des Strombinnenmarktrechts gehörende ACER-Verordnung (EU 2019/942) errichtet diese Agentur und regelt die Aufgaben von ACER, unter anderem im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Umsetzung der Netzkodizes (s.

Ziff. 2.11.6.15.5), mit der Angemessenheit der Stromerzeugung und der Risikovorsorge sowie der Überwachung der Integrität und Transparenz des Grosshandelsmarkts (REMIT). Netzkodizes sind EU-übergreifende technische Regeln für den Betrieb, die Planung und den Zugang zu Strom- und Gasnetzen (s. Ziff. 2.11.6.15.5). Ferner regelt die ACER-Verordnung mehrere Zuständigkeiten (siehe oben) und die Organe von ACER, wobei vor allem der Regulierungsrat bedeutsam ist, wo die Vertreter der nationalen Regulatoren Entscheide per qualifizierter Mehrheit treffen. Die ElCom hat basierend auf einem Memorandum of Understanding (MoU) seit 2017 mit ACER zusammengearbeitet und konnte als Beobachterin in den Gremien teilnehmen. Seit der Kündigung des MoU im Sommer 2021 durch ACER fand diese Zusammenarbeit nicht mehr statt. Mit dem Stromabkommen wird die ElCom für den Bereich Strom, nicht aber Gas, bei ACER teilnehmen, und so bei der Erstellung wichtiger Regelwerke und Entscheide mitgestalten können, dies aber ohne Stimmrecht (auch die EWR-Staaten haben kein Stimmrecht). Wegen der institutionellen Bedeutung wird explizit statuiert, dass mit «Regulierungsbehörde» im EU-Recht auch die ElCom gemeint ist (Bst. b). Im Übrigen wird oft, nicht zuletzt zufolge der erwähnten Eingangsbemerkungen zu

Anhang I (s. Ziff. 2.11.6.15.1), auf solche Erklärungen verzichtet. Das heisst grundsätzlich nicht, dass die Schweiz oder Schweizer Akteure in diesen Fällen nicht erfasst sind. Die Anstellung bei ACER steht auch Schweizer Staatsangehörigen offen. Weiteres zum Status von ACER ergibt sich aus der Anlage zu Anhang I.

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