Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.7.1 Etappierte Umsetzung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 739

Die Umsetzung des Stromabkommens im Schweizer Recht erfolgt in zwei Etappen. Dem Parlament werden im Rahmen dieser Botschaft (zusammen mit dem Paket Schweiz–EU und der Genehmigung des Stromabkommens) in einem ersten Paket die inhaltlich und zeitlich wichtigen Gesetzesänderungen unterbreitet. Dazu zählen die für das Funktionieren des Strombinnenmarktes notwendigen Elemente, wie die Strommarktöffnung für alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher. Spätestens drei Jahre später sollen in einem zweiten Paket weitere Gesetzesänderungen zur Umsetzung des Stromabkommens folgen (Ziff. 2.11.7.5). Dazu enthält das Abkommen Übergangsfristen.

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