Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.1 Zusammenfassung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 562

Die Teilnahme an den Programmen der EU ist für die Schweiz von grosser strategischer Bedeutung. Sie ermöglicht die gemeinsame Entwicklung von Lösungen für grenzüberschreitende Herausforderungen und bietet der Schweiz die Chance, von in der EU entwickelten Technologien und Strategien zu profitieren. Von besonderer Wichtigkeit für die Schweiz sind die Programme in Bildung, Forschung und Innovation (BFI). Die Schweiz gehört in diesen Bereichen zu den weltweit führenden Ländern. Ihre hohe Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit basiert auf bestens ausgebildeten Personen, exzellenten Bildungs- und Forschungsinstitutionen sowie internationalen Netzwerken und Kooperationen. Der Schweizer BFI-Raum ist mit dem europäischen Bildungs-, Forschungs- und Innovationsraum eng verzahnt. Dieser ist wiederum massgeblich von den EU-Programmen in diesem Bereich geprägt: Die unter den Namen Erasmus+ und Horizon Europe bekannten Programme sind heute dank stetig steigender Budgets, inhaltlicher Erweiterungen und internationaler Öffnung die weltweit grössten und bedeutendsten Instrumente zur Bildungs-, Forschungs- und Innovationszusammenarbeit und kennen in dieser Form keine vergleichbaren Alternativen. Die EU beschliesst ihre Programme jeweils für eine Programmgeneration, welche der Laufzeit des übergeordneten, mehrjährigen Finanzrahmens der EU entspricht. Jede Programmgeneration dauert somit in der Regel sieben Jahre. Dieser Mechanismus impliziert, dass an den Programmen assoziierte Nicht-EU-Staaten ihre Teilnahme ebenfalls alle sieben Jahre erneuern müssen. Seit 2021 ist ein transversales Programmabkommen Grundvoraussetzung für eine Assoziierung an die EU-Programme. Dieses definiert die allgemeinen Teilnahmebedingungen in einem zeitlich unbefristet gültigen horizontalen Teil. Die Assoziierung an einzelne Programme wird durch Protokolle geregelt, welche dem transversalen Teil des Abkommens angehängt werden und auf die Laufzeit der jeweiligen Programme beschränkt sind. Dies ermöglicht es der Schweiz bei jeder Programmgeneration neu zu beurteilen, an welchen Programmen sie weiterhin oder neu teilnehmen möchte. Die entsprechenden Finanzmittel werden bei den eidgenössischen Räten beantragt.

Im Rahmen des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) wurde das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz an den Programmen der Union, das EU-Programmabkommen (EUPA), inklusive der Protokolle für die Teilnahme an der aktuellen Programmgeneration 2021–2027 verhandelt. Dieses umfasst die Teilnahme an den Forschungsprogrammen und -initiativen Horizon Europe, dem Euratom-Programm, dem Versuchsreaktor ITER und dem Programm Digital Europe, zusammengefasst als «HorizonPaket 2021–2027», sowie am Bildungsprogramm Erasmus+. Hinzu kommt die Teilnahme am EU-Gesundheitsprogramm EU4Health (s. Ziff. 2.13). Insgesamt sind die ausgehandelten Teilnahmebedingungen vergleichbar mit jenen anderer assoziierter Drittstaaten, wie das Vereinigte Königreich, Neuseeland oder Kanada. Für die Teilnahme am Euratom-Programm, ITER und Erasmus+ konnten bis Ende 2027 Rabatte ausgehandelt werden. Das EUPA wird seit seiner Unterzeichnung am 10. November

2025 vorläufig angewendet. Damit ist die Schweiz per 1. Januar 2025 rückwirkend an die Programme Horizon Europe, Euratom und Digital Europe assoziiert. An ITER nimmt sie seit dem 1. Januar 2026 wieder teil und für Erasmus+ wurde eine Assoziierung ab dem 1. Januar 2027 ausgehandelt. Eine Teilnahme an EU4Health während der vorläufigen Anwendung des EUPA ist nicht vorgesehen, da diese mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsabkommens im Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) verbunden ist.

Für die Finanzierung der Teilnahme am «Horizon-Paket 2021–2027» legte der Bundesrat dem Parlament am 20. Mai 2020 eine Finanzierungsbotschaft zur Schweizer Beteiligung als assoziierter Staat an den Programmen und Initiativen der EU im Be495 reich Forschung und Innovation für die Jahre 2021–2027 vor. Das Parlament hat den entsprechenden Bundesbeschluss am 16. Dezember 2020 verabschiedet und insge496 samt 6,2 Milliarden Franken bereitgestellt. Die Pflichtbeiträge für die Teilnahme in den Jahren 2025–2027 werden sich voraussichtlich auf rund 1,95 Milliarden Franken belaufen.

Die Finanzierung für eine Teilnahme an Erasmus+ im Jahr 2027 wird hingegen im Rahmen der vorliegenden Botschaft beantragt, wobei sich der Pflichtbeitrag auf rund

160 Millionen Franken beläuft.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Abschluss des EUPA und damit die Möglichkeit, sich sowohl in der laufenden Programmgeneration als auch in der Zukunft an EU-Programme zu assoziieren, von grossem Interesse für die Schweiz ist. Eine systematischere und umfassende Beteiligung an Erasmus+ und am Horizon-Paket als assoziierter Staat bietet dabei den grössten Mehrwert für den BFI-Standort Schweiz und ist von hoher Bedeutung für dessen Weiterentwicklung. Sie entspricht auch der internationalen Strategie des Bundesrates in diesem Bereich. Das EUPA schafft die Rahmenbedingungen für das internationale Engagement der BFI-Akteure und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Schweiz weiter.

Der Bundesrat erachtet das Verhandlungsmandat als vollständig erfüllt. Er beantragt im Rahmen des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) die Genehmigung des EUPA.

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