Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.6.3 Nationale Netzgesellschaft (Art. 5)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 720

Das EU-Recht enthält drei Modelle (s. Ziff. 2.11.6.15.7) für die Entflechtung der ÜNB (Transmission System Operator, TSO), also die Trennung des Betriebs des Übertragungsnetzes von anderen Aktivitäten im Strombereich, wie Produktion und Handel. Davon können die Mitgliedsstaaten ein Modell auswählen. Artikel 5 nimmt zwei Aspekte der heutigen Realität zur nationalen Netzgesellschaft Swissgrid auf und erklärt sie unter Vorbehalt des mit dem Abkommen übernommen Strombinnenmarktrecht für weiterhin zulässig. Einerseits wird die «schweizerische Beherrschung» aufgegriffen, die im StromVG mit der Vorgabe statuiert ist, dass es eine direkte oder indirekte Mehrheit durch die Kantone und Gemeinden geben muss. Andererseits wird der Umstand abgebildet, dass diese Mehrheit nur eine indirekte ist und es (im Besitz der öf646 Richtlinie (EU) 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Mssnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327, 22.12.2000, S. 1.

647 Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung), ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125, zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. L, 2024/1711, 26.6.2024.

fentlichen Hand befindliche) EVU sind, die die Aktien an Swissgrid halten. Bei der Umsetzung der EU-Vorgaben im StromVG werden die Grundlagen so geschaffen, dass sich Swissgrid zu einem unabhängigen ÜNB umorganisieren kann (s. Ziff. 2.11.7). Die ElCom wird Swissgrid unter diesem Modell zertifizieren müssen, damit diese ihre Aufgaben binnenmarktkonform wahrnehmen kann.

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