Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.14.1 Zusammenfassung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 987

Die Schweiz unterhielt mit der EU bisher keinen regelmässigen hochrangigen Austausch auf politischer Ebene, der eine Übersicht über die Gesamtbeziehungen erlaubt hätte. Sie verfügt jedoch mit zahlreichen anderen Partnern über vergleichbare regelmässige hochrangige Kontakte auf Präsidial- oder Ministerstufe. Auf Fachebene pflegt die Schweiz mit der EU bereits heute einen regelmässigen Austausch über die verschiedenen Bereiche der bilateralen Beziehungen. Dieser Austausch findet in Bezug auf die bestehenden bilateralen Abkommen im Rahmen der durch diese Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschüsse statt. Daneben gibt es zahlreiche weitere Austauschformate auf Fachebene wie den Dialog über Finanzmarktregulierung oder geografische und thematische Konsultationen im Bereich der Aussen- und Sicherheitspolitik. Um die bestehenden Gespräche in spezifischen Bereichen mit einer gesamtheitlichen, strategischen beziehungsweise politischen Perspektive zu ergänzen, soll ein hochrangiger Dialog eingerichtet werden.

Der hochrangige Dialog soll es ermöglichen, die Zusammenarbeit im Rahmen des Pakets Schweiz–EU, die Entwicklung der bilateralen Abkommen sowie die damit zusammenhängenden Opportunitäten und gemeinsamen Herausforderungen regelmässig auf politischer Ebene zu thematisieren. Die bestehenden fachspezifischen Dialoge und Konsultationen sowie auch die sektoriellen Gemischten Ausschüsse werden dadurch nicht ersetzt.

In den Verhandlungen haben sich die Schweiz und die EU geeinigt, die Einrichtung des hochrangigen Dialogs in einer rechtlich unverbindlichen Erklärung festzuhalten. Deren Abschluss liegt gemäss Artikel 184 Absatz 1 BV in der Kompetenz des Bundesrates (s. Ziff. 2.14.8). Der Dialog soll auf Ministerstufe stattfinden und gemeinsam vom Vorsteher des EDA sowie dem für die Beziehungen zur Schweiz zuständigen Kommissar der Europäischen Kommission geleitet werden. Die weitere Zusammensetzung der Delegation wird offengelassen, was seitens der Schweiz beispielsweise auch eine Teilnahme von weiteren Mitgliedern des Bundesrates, Expertinnen und Experten der Bundesverwaltung oder einer Vertretung der Kantone ermöglicht. Der Dialog soll jährlich stattfinden und abwechselnd in der Schweiz und in Brüssel abgehalten werden, zum ersten Mal innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III).

Die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im Bereich der Aussen- und Sicherheitspolitik ist nicht Gegenstand des hochrangigen Dialogs, da hierfür auf Seiten der EU nicht die Kommission, sondern die Hohe Vertreterin der Union für die Aussenund Sicherheitspolitik sowie der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) zuständig sind. In der Gemeinsamen Erklärung wurde festgehalten, dass die Einrichtung eines politischen Dialogs zwischen dem Vorsteher des EDA und der Hohen Vertreterin der EU separat angegangen werden soll. Der Bundesrat hat diesbezüglich am 12. Dezember 2025 eine separate rechtlich unverbindliche Gemeinsame Erklärung mit der EU genehmigt, welche die Durchführung eines jährlichen politischen Dialogs zwischen dem Vorsteher des EDA sowie der Hohen Vertreterin der EU vorsieht (Joint Declaration on strengthened cooperation on foreign and security policy between Switzerland and the European Union). Diese ist nicht Teil des Pakets Schweiz–EU. Sie wurde am 5. März 2026 durch den Vorsteher des EDA gemeinsam mit der Hohen Vertreterin der EU unterzeichnet.

Der Bundesrat erachtet das Verhandlungsmandat als vollständig erfüllt.

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