Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.2 Ausgangslage

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 704

Die Schweiz ist Teil der kontinentaleuropäischen Synchronzone, in der das Stromnetz im Verbund und mit einer einheitlichen Frequenz betrieben wird. Die Zusammenschaltung der Stromnetze der Schweiz, Deutschlands und Frankreichs im Jahr 1958 am Stern von Laufenburg bildet den Ursprung dieses heute weltweit grössten Verbundnetzes. Die Schweizer Stromwirtschaft hat die Integration des europäischen Stromsystems unter anderem in der Union for the Co-ordination of Production and Transmission of Electricity (UCPTE, eine Vorgängerorganisation vom Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber, European Network of Transmission System Operators for Electricity, ENTSO-E) seit den 1950er Jahren auf privatrechtlicher Basis wesentlich vorangetrieben und mitgeprägt. Seit den 1990er Jahren hat die EU den europäischen Strombinnenmarkt aufgebaut. Damit wurde die privatrechtliche Basis sukzessive durch den EU-Stromacquis ergänzt und grösstenteils abgelöst. Der EU-Strombinnenmarkt besteht aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten und den EWRStaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen). Die Staaten der Energiegemeinschaft Osteuropas (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine) haben sich rechtlich zur Übernahme des EU-Energieacquis inklusive Strom verpflichtet und sollen künftig in den Strombinnenmarkt integriert werden. Das Vereinigte Königreich und die EU haben im Dezember 2025 beschlossen, Verhandlungen über eine Teilnahme des Vereinigten Königreichs am Strombinnenmarkt aufzunehmen. Im EU-Strombinnenmarkt wird die Stromversorgung nicht mehr national, sondern gesamteuropäisch mit einheitlichen Marktregeln, Institutionen und einem gemeinsamen Rechtsrahmen optimiert. Da die Schweiz nicht an den Rechtsrahmen gebunden ist, kann die Schweizer Stromwirtschaft nicht am gekoppelten europäischen Strombinnenmarkt mit bedeutenden Handels- und Marktvolumina teilnehmen. So belief sich im Jahr 2024 für das Zeitfenster Vortag (Day Ahead) das Marktvolumen auf 1800 Terawattstunden (TWh) und der Umsatz auf rund 150 Milliarden Euro und für das Zeitfenster innerhalb des Tages (Intraday) das Marktvolumen auf 250 TWh und der Umsatz auf rund zwanzig Milliarden Euro.624 Auch auf den neu geschaffenen, europäischen Plattformen für Regelenergie zum Ausgleich von Schwankungen im Stromnetz MARI* und PICASSO* kann die Schweiz nicht teilnehmen. Auf der Plattform TERRE* konnte die Schweiz noch teilnehmen. Diese wurde auf Anfang 2026 eingestellt, da sie aufgrund geänderter Markt624 CACM Annual Report 2024, All NEMO Committee, 1.7.2025; Verfügbar unter: www.nemo-committee.eu > Publications.

regeln – namentlich der auf dreissig Minuten vor Echtzeit verkürzten Frist für den Abschluss des Stromhandels – obsolet wird.

Für das Stromsystem und die Strommärkte sind die Berechnung und Allokation der grenzüberschreitenden Kapazitäten von zentraler Bedeutung. Aufgrund der fehlenden rechtlichen Integration muss sich die Swissgrid hier mit einer privatrechtlichen Kooperation mit den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB)* der Nachbarstaaten behelfen. Diese Kooperation hat bislang gut funktioniert, sie ist aber völkerrechtlich nicht abgesichert. So konnte die Swissgrid beispielsweise Verträge mit den ÜNB der Kapazitätsberechnungsregion Italy North (Italien, Frankreich, Österreich, Slowenien) und CORE (vierzehn EU-Mitgliedsstaaten in West- und Osteuropa) abschliessen. Diese Verträge müssen jedoch jährlich erneuert und von den Regulierungsbehörden der betroffenen Mitgliedsstaaten genehmigt werden. Die EU hat die Fusion dieser beiden Regionen zu einer neuen Region Central Europe beschlossen, womit die Verträge neu ausgehandelt werden müssten. Ohne Stromabkommen hat die Schweiz keine Rechtssicherheit, dass diese privatrechtliche Kooperation künftig noch funktionieren wird. Die mangelhafte Integration in den Strombinnenmarkt beeinträchtigt die Schweizer Import-, beziehungsweise Exportfähigkeit von Strom und damit die Versorgungssicherheit und führt in zunehmender Weise zu ungeplanten Stromflüssen im Schweizer Übertragungsnetz*, die das Stromnetz belasten. Die EU und die Schweiz teilen das Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Dies erfordert eine weitere Elektrifizierung des Energiesystems, den Ausbau von erneuerbaren Energien und die Abschaltung von konventionellen, steuerbaren Gas- und Kohlekraftwerken. Dadurch werden die grenzüberschreitenden Stromflüsse in Europa bis 2050 voraussichtlich um den Faktor zwei bis drei zunehmen. Dies wird die Problematik der fehlenden Einbindung der Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt insbesondere im Bereich der Netzstabilität noch verschärfen.

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