Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.9.1 Zusammenfassung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 620

Ziel des EUSPA-Abkommens ist es, die langfristige Teilnahme der Schweiz an der Agentur der EU für das Weltraumprogramm (European Union Agency for the Space Programme, EUSPA) sicherzustellen. Das Abkommen ergänzt das unbefristete Kooperationsabkommen vom 18. Dezember 2013 über die europäischen Satellitennavigationsprogramme (GNSS-Kooperationsabkommen). Die EUSPA ist die operative Agentur für das EU-Weltraumprogramm und seiner Komponenten – darunter das Satellitennavigationsprogramm Galileo, das «Europäische geostationäre Navigationssystem» (European Geostationary Navigation Overlay Service, EGNOS) und das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus. Die Aufgaben der Agentur bestehen darin, zur Durchführung des EU-Weltraumprogramms beizutragen, die Sicherheit seiner Komponenten zu gewährleisten sowie marktfähige Anwendungen zu entwickeln, mit denen zuverlässige, sichere und geschützte weltraumbezogene Dienste bereitgestellt werden können. Die Europäische Weltraumorganisation (European Space Agency, ESA), bei welcher die Schweiz Mitglied ist,575 führt ebenfalls einen wichtigen Teil des Weltraumprogramms der EU durch. Alle Komponenten des EU-Weltraumprogramms stellen sicher, dass Europa seine Unabhängigkeit gegenüber den Systemen der USA, Russlands und Chinas wahren kann, was insbesondere in einer von geopolitischer Instabilität und globalen Krisen geprägten Welt von entscheidender Bedeutung ist und wovon auch die Schweiz profitiert. Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen des GNSS-Kooperationsabkommens bereits an vielen der an die EUSPA delegierten Aufgaben, ohne jedoch Zugang zu relevanten Informationen betreffend den operativen Betrieb und die Weiterentwicklung der Komponenten des EU-Weltraumprogramms zu haben. Mit dem EUSPA-Abkommen soll diese Informationslücke geschlossen werden. Bei der Entwicklung der Komponenten des EU-Weltraumprogramms stehen wichtige Schritte an, beispielsweise die Einführung von Authentifizierungsdiensten und die Inbetriebnahme des hochsicheren öffentlichen regulierten Dienstes (Public Regulated Service, PRS) von Galileo, der ausschliesslich staatlich autorisierten Nutzenden zugänglich und deshalb insbesondere für Behörden oder Organisationen mit höheren Sicherheitsanforderungen (beispielsweise Blaulichtorganisationen, Nachrichtendienste, Armee und Grenzschutz) zentral ist. Viele dieser Richtungsentscheide werden von der EUSPA massgeblich mitbestimmt. Die Teilnahme an der EUSPA ist eine Vorgabe der EU für den Zugang zum PRS.

Das EUSPA-Abkommen regelt die wesentlichen technischen Aspekte sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Es erlaubt der Schweiz eine Teilnahme an den Aktivitäten der Agentur, die sich auf Programmkomponenten beziehen, für die ein entsprechendes Kooperationsabkommen besteht. Es sieht den Zugang zum Verwaltungsrat und zum Gremium für die Sicherheitsakkreditierung vor, jedoch ohne Stimmrecht, da dieses den EU-Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Im Gegenzug zu den 574 575 SR 0.741.826.8 Übereinkommen vom 30. Mai 1975 zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation (ESA) (SR 0.425.09) gewährten Rechten beteiligt sich die Schweiz auf der Basis eines vom Bruttoinlandprodukt (BIP) abhängigen Berechnungsschlüssels anteilsmässig an der Finanzierung der EUSPA.

Das EUSPA-Abkommen wird – wie das GNSS-Kooperationsabkommen – auf unbeschränkte Zeit abgeschlossen, kann jedoch von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Eine allfällige vorläufige Anwendung des Abkommens ist ab dem 1. Januar 2026 möglich, wenn die Unterzeichnung vor dem 1. Juli 2026 erfolgt. Findet sie nach dem 30. Juni 2026 statt, erfolgt die allfällige vorläufige Anwendung ab dem 1. Januar des Folgejahres. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen haben der vorläufigen Anwendung des EUSPA-Abkommens zugestimmt.

Der Bundesrat erachtet das Verhandlungsmandat vom 9. März 2009, das seitens Schweiz die Verhandlungen zum GNSS-Kooperationsabkommen freigegeben und für die Verhandlungen über die Teilnahme an der EUSPA weiterhin Gültigkeit hat, als vollständig erfüllt. Er beantragt im Rahmen des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU die Genehmigung des EUSPA-Abkommens.

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