Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 3.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1002

Bei den finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt sind zwei Fälle zu unterscheiden: Einerseits ist ein Schweizer Kohäsionsbeitrag im Umfang von rund

350 Millionen Franken pro Jahr zugunsten ausgewählter Mitgliedstaaten für die EU eine notwendige Voraussetzung für die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen. Andererseits wählt die Schweiz eigenständig bestimmte Elemente, die zwar Kosten verursachen, doch angesichts des noch höheren Nutzens für die Schweiz klar vorteilhaft sind (z. B. Kooperationen in Forschung und Bildung sowie Teilnahme an Plattformen). Insgesamt bringt das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) zusätzliche Ausgaben für den Bundeshaushalt im Umfang von rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr mit sich. Aufgrund der Auszahlungsplanung beim Schweizer Beitrag dürfte diese Grössenordnung allerdings nicht unmittelbar, sondern erst im Jahr 2035 erreicht werden. Es handelt sich zudem um die direkten Auswirkungen. Nicht berücksichtigt sind allfällige indirekte Kosten der Vorlage – und insbesondere nicht deren indirekter Nutzen für den Bundeshaushalt. Die Mehrbelastungen sind im Kontext der volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu sehen (s. Ziff. 3.3). Das zusätzlich generierte Wirtschaftswachstum (im Vergleich zu einem Alternativszenario ohne die Vorlage) dürfte langfristig eine stärkere Wirkung auf die Bundesfinanzen haben als die hier ausgewiesenen zusätzlichen Ausgaben. Obwohl es sich auch bei den angegebenen Mehrbelastungen um Schätzungen handelt, ist der Effekt der Vorlage auf das Bruttoinlandprodukt (BIP) noch schwieriger zu prognostizieren, und erst recht die sich daraus ergebende Steigerung namentlich der Steuereinnahmen. Eine explizite Gesamtprojektierung der langfristigen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt lässt sich somit kaum verlässlich anstellen. Daher muss vorliegend zwangsläufig die einseitige Beschränkung auf die Ausgabenseite erfolgen. Zu beachten ist im Übrigen, dass mit der Vorlage an anderen Orten auch Kosten für den Bund vermieden werden. Dies gilt speziell mit Blick auf nationale Ersatzmassnahmen und -infrastrukturen, die ohne die Vorlage in einigen Bereichen wohl anstehen würden, insbesondere bei den Bildungs- und Forschungsprogrammen. Schliesslich ist auch zu beachten, dass für einige zusätzliche Belastungen – namentlich bei den Bereichen Programme und Schweizer Beitrag – bereits früher oder gegenwärtig inhaltlich vergleichbare Aufwendungen bestanden beziehungsweise bestehen (z. B. Pflichtbeitrag Horizon-Paket 2025: rund 625 Mio. Fr.; Kosten «Schweizer Lösung» Erasmus+ 2025: rund 55 Mio. Fr.).

Die Programme und der Schweizer Beitrag sind die beiden mit Abstand bedeutendsten Posten; sie machen zusammen über neun Zehntel der Mehrausgaben aus (s. pro Jahr ausgewiesen in Tabelle 3.1.1 [1] und die Darstellungen der Auswirkungen in den einzelnen Abkommen unter Ziff. 2). Angesichts des nach wie vor erheblichen Bereinigungsbedarfs im Bundeshaushalt in den kommenden Jahren muss besonders den gleich nach Inkrafttreten der Vorlage anstehenden Mehrbelastungen Beachtung geschenkt werden. Die Beteiligung an Nachfolgeprogrammen für das Horizon-Paket sowie an Erasmus+ für die neue Programmperiode (2028–2034) wird dem Parlament in einer eigenen Botschaft zur Genehmigung unterbreitet. Die Entscheidung über die Teilnahme am nächsten mehrjährigen Programm der EU im Bereich Gesundheit (2028–2034) wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

Tabelle 3.1.1 (1): Finanzielle Auswirkungen nach Abkommen (in Mio. Fr.) 2027 2028 2029 2030 2031 2032 0,20

– 0,25 0,25 PFZ* 0,50 48,34 48,34 48,34 47,84 2,44 MRA

– 0,26 0,06 0,06 0,06 0,06 Landverkehr

– Luftverkehr

– Landwirtschaft

– Institutionelle Elemente Staatliche Beihilfen Programme 858,11 (945,00)** (954,45)** (963,98)** (973,62)** (983,36)** HorizonPaket 682,05 (690,97)** (697,88)** (704,85)** (711,90)** (719,02)** Erasmus+ 176,06 (254,03)** (256,57)** (259,13)** (261,72)** (264,34)** Weltraum 3,90 3,90 3,90 3,90 3,90 3,90 Schweizer Beitrag

– 9,95 58,23 119,13 154,13 0,90 1,65 1,65 1,65 1,65 1,65 Lebensmittelsicherheit

– 10,50 11,90 12,30 12,30 12,20 Gesundheit

– 26,40 26,40 25,90 25,90 25,90 6,40 6,40 5,90 5,90 5,90 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00

– Strom Gesundheitsabkommen Programmbeteiligung Hochrangiger Dialog Zus’arbeit der Parlamente Total 863,61 1036,05** 1056,65** 1114,36** 1184,65** 1183,89** * Ohne öffentliche Arbeitsvermittlung (9,00–22,00 Mio. Fr. pro Jahr) und Teilnahme am EURES (0,94 Mio. Fr. pro Jahr); diese Kosten werden jeweils über den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung finanziert.

** Zahlen für Programme bei Fortschreibung der Periode 2021–2027 mit 1 % Teuerung, ohne Berücksichtigung der von der EU vorgeschlagenen, aber noch nicht beschlossenen Programmbudgets für die Programmgeneration 2028–2034 (s. Ziff. 2.8).

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