Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 26.023 Botschaft

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1

über das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» vom 13. März 2026 Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf der Bundesbeschlüsse zur Genehmigung des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)». Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: 2010 M 10.3005 Massnahmen zur frühzeitigen Information des Parlamentes über relevante europäische Gesetzgebungsentwürfe (S 08.03.2010, Aussenpolitische Kommission SR;

N 13.09.2010; S 09.12.2010) 2013 P 11.3916 2014 P 14.3557 Informationspolitik zum autonomen Nachvollzug von EURecht (N 19.09.2013, Roger Nordmann) Übernahme von EU-Recht. Kein Swiss Finish und kein vorauseilender Gehorsam (N 26.09.2014, Peter Schilliger) 2014 P 14.3577 2015 M 14.3120 Übernahme von EU-Recht. Weder Swiss Finish noch vorauseilender Gehorsam (S 09.09.2014, Jean-René Fournier) Die Partnerschaft mit Europa sicherstellen (N 06.05.2015, Sozialdemokratische Fraktion; S 24.09.2015) 2020 P 18.3059 Zukünftige parlamentarische Mitwirkung in Angelegenheiten Schweiz/EU (N 12.03.2020, Eric Nussbaumer) 2021 M 19.3170 Gesetzliche Grundlage zur Wahrung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens (S 03.12.2020, Filippo Lombardi [Beat Rieder];

N 10.06.2021) 2022 M 21.3691 2022 M 21.3903 Stopp dem Lebensmittelbetrug (N 13.12.2021, Martina Munz; S 12.12.2022) Lebensmittelbetrug stärker bekämpfen zum Schutz der heimischen Lebensmittelproduktion und der Konsumenten (N 01.10.2021, Mike Egger; S 12.12.2022) 2022 M 21.3936 2021 P Verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug (N 13.12.2021, Sophie Michaud Gigon; S 12.12.2022) 21.3498 Massnahmen für die künftige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU (N 01.10.2021, Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.) 2023 P 22.3296 2024 P 24.3528 2017 M 17.3630 Europadossier. Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und Ansätze des Bundesrates (N 20.09.2023, Sophie Michaud Gigon) Wert der Bilateralen Verträge für die Schweiz (N 12.12.2024, FDP-Liberale Fraktion) Vollassoziierung an Erasmus plus ab 2021 (S 21.09.2017, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR; N 27.11.2019) 2020 P 20.3928 Roadmap für die internationale Zusammenarbeit und Mobilität nach Erasmus plus (N 16.09.2020, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR) 2025 P 24.4345 Kosten-Nutzen-Analyse einer Assoziierung der Schweiz an Erasmus plus im Vergleich zum Schweizer Programm Movetia (N 21.03.2025, Katja Christ) 2019 M 18.4105 Kooperationsmodell anstelle der Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs (S 18.03.2019, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR; N 04.06.2019) 2024 M 21.3500 Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im europäischen Stromsystem gewährleisten! (N 03.05.2023, Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP;

S 05.03.2024; N 11.06.2024) 2024 M 21.4500 Verhandlung zwischenstaatlicher technischer Vereinbarungen im Bereich Strom (N 18.09.2023, Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP;

S 05.03.2024; N 11.06.2024) Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. … Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Viktor Rossi Übersicht Das vorliegende Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) stabilisiert den bewährten bilateralen Weg mit der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz. Angesicht der zunehmend instabilen Weltlage sind geregelte Beziehungen zur EU eine strategische Notwendigkeit. Die gezielte Weiterentwicklung dieser Beziehungen in ausgewählten Bereichen sichert und stärkt zentrale Interessen der Schweiz. Ausgangslage Für die Leistungsfähigkeit einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz, die über keine bedeutenden Rohstoffe und einen nur begrenzten Binnenmarkt verfügt, spielt der Zugang zu ausländischen Märkten eine unabdingbare Rolle. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass dieser Zugang möglichst weitreichend und geografisch diversifiziert ist. Damit wird auch die Widerstandsfähigkeit in Krisen gestärkt. Gleichzeitig konzentriert sich die Schweiz auf ihre wichtigsten Wirtschaftspartner. Die EU ist mit einem Anteil von rund 60 Prozent am Warenhandel die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Aus diesen Gründen stehen die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU mittels des bewährten bilateralen Wegs im Zentrum der bundesrätlichen Aussen- und Wirtschaftspolitik. Vom Bundesrat in Auftrag gegebene externe Studien zeigen, dass sich das Paket Schweiz–EU insgesamt positiv auf die Schweizer Volkswirtschaft auswirken würde. Zu diesem Schluss kommt auch eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden. Die Welt wird instabiler, unsicherer und unvorhersehbarer. Globale Entwicklungen fordern die einzelnen Staaten heraus: Grossmächtekonkurrenz, Erosion des internationalen Rechts (Macht vor Recht), geopolitische Fragmentierung, Zunahme von bewaffneten internationalen und innerstaatlichen Konflikten, Klimaveränderung, Entwicklungen in der Informationstechnologie und im Energiesektor, aber auch wachsende Staatsschulden, Aufspaltung der internationalen Wirtschaftsordnung, handelspolitische Spannungen sowie fragmentierte und polarisierte Gesellschaften. Es handelt sich dabei um tiefgreifende Veränderungen, die nicht vorübergehend sind. Sie haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf Europa im Allgemeinen und die Schweiz im Besonderen: Europa muss seine Unabhängigkeit in diversen Bereichen stärken, unter anderem in der Sicherheitspolitik, der Energieversorgung, der Technologie (inkl. künstliche Intelligenz), in der Handelspolitik und dem Kapitalmarkt. Ein regelrechter Ring of Fire mit dem Krieg in der Ukraine, Unruhen im Balkan und im Kaukasus, Konflikten im Mittleren Osten, einer instabilen Lage in Nordafrika sowie Machtumstürzen in Subsahara-Afrika macht die Weltlage zudem zu einem fragilen Umfeld. Diesen globalen Instabilitäten kann die Schweiz nur entgegentreten, wenn die Beziehungen zu ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, zu Partnern, die ihre Werte wie Freiheit und Demokratie teilen, stabil und berechenbar sind. Vor diesem Hintergrund sind geregelte und verlässliche Beziehungen mit der EU für die Wahrung der aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz von zentraler Bedeutung. Sie sind nicht nur eine strategische Notwendigkeit für die Sicherheit, den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz. Sie stellen ebenfalls sicher, dass die Schweizer Bevölkerung – insbesondere die kommenden Generationen – auch in Zukunft vielfältige Perspektiven behält. Die Schweiz verfolgt seit mehr als 25 Jahren auf konsequente Weise den bilateralen Weg mit der EU. Der bilaterale Weg weist von allen Optionen (Nichtstun, Freihandel, Beitritt zum EWR, Beitritt zur EU) das ausgewogenste Verhältnis zwischen konkretem, namentlich wirtschaftlichem Nutzen und politischem Gestaltungsspielraum auf. Die Erfahrung aus diesen 25 Jahren zeigt, dass sich der bilaterale Weg bewährt hat. Er wurde deshalb direkt und indirekt neun Mal durch das Volk an der Urne bestätigt. Die Schweiz kann aufgrund der mit der EU abgeschlossenen Binnenmarkt- und Kooperationsabkommen gezielt an denjenigen Bereichen der EU teilhaben, die ihren Kernanliegen dienen, ohne dass die Kompetenzen der Kantone, der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gerichte oder des Volkes eingeschränkt werden. Mit den im Zusammenhang mit der dynamischen Rechtsübernahme ausgehandelten Mitspracherechten wird sich die Schweiz in Zukunft ausserdem bei der Weiterentwicklung des für die entsprechenden Abkommen relevanten EU-Rechts einbringen können. Inhalt der Vorlage Das vorliegende Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) ist Ausdruck der Kontinuität der massgeschneiderten Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Es stabilisiert den bewährten bilateralen Weg dauerhaft und stellt das Funktionieren der bestehenden bilateralen Verträge für die Zukunft sicher. Zudem werden dadurch die Beziehungen in denjenigen Bereichen weiterentwickelt, die im Interesse der Schweiz liegen. Konkret umfasst das Paket Schweiz–EU den Stabilisierungsteil mit (i) der sektoriellen Verankerung von institutionellen Elementen in den bestehenden Binnenmarktabkommen Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse (MRA), Land- und Luftverkehr unter Berücksichtigung von Ausnahmen, Absicherungen und Prinzipien, (ii) der Aufnahme von Bestimmungen über staatliche Beihilfen in die bestehenden Landund Luftverkehrsabkommen, (iii) weiteren Anpassungen der bestehenden Abkommen (Personenfreizügigkeit, MRA, Land- und Luftverkehr sowie Landwirtschaft), (iv) Kooperationsabkommen in den Bereichen Forschung/Bildung und Weltraum sowie (v) der Verstetigung des Schweizer Beitrags. Der Weiterentwicklungsteil widerspiegelt die Schweizer Interessen an einem gezielten Ausbau der bilateralen Beziehungen mit der EU. Er umfasst: (i) neue Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom (inkl. institutionelle Elemente und staatliche Beihilfen) und Lebensmittelsicherheit (inkl. institutionelle Elemente) sowie (ii) ein neues Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit (mit analoger Anwendung der institutionellen Elemente). Die Schweiz und die EU streben zudem nach einem regelmässigen politischen Austausch in unterschiedlichen Bereichen. Folglich wurden (i) ein hochrangiger Dialog und (ii) eine institutionalisierte parlamentarische Zusammenarbeit beschlossen. In einer Gemeinsamen Erklärung zum Umfang der Partnerschaft und der Zusammenarbeit wurden Übergangsregeln für den Zeitraum von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU festgelegt.

Die vorliegenden Abkommen sichern die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone, der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gerichte und des Volkes. Die durch die Bundesverfassung garantierten Initiativ- und Referendumsrechte (Art. 136 Abs. 2 BV) sind weiterhin in vollem Umfang gewährleistet. Weder die einzelnen Abkommen noch die darin enthaltenen institutionellen Elemente verhindern, dass eine Volksinitiative lanciert werden kann, die sich gegen die Übernahme einer relevanten Weiterentwicklung des EU-Rechts in die betroffenen Abkommen richtet. Ebenso wird gegen eine solche Rechtsübernahme beziehungsweise ein in diesem Zusammenhang erforderliches neues Gesetz oder eine erforderliche Gesetzesanpassung wie bisher das Referendum ergriffen werden können.

Es ist der Schweiz somit gelungen, ihr Kernziel mit Blick auf ihre Beziehungen zur EU zu erreichen: eine bestmögliche Beteiligung an klar definierten Bereichen des EUBinnenmarkts sowie Kooperation in ausgewählten Interessenbereichen, unter Wahrung des grösstmöglichen politischen Handlungsspielraums. Dazu kommen inländische Massnahmen in den Bereichen institutionelle Elemente (insb. beim Decision Shaping im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme), Lohnschutz, Zuwanderung, Studiengebühren, Strom und Landverkehr. Es handelt sich dabei um Massnahmen, die für die Umsetzung der völkerrechtlichen Verträge nicht zwingend sind, vom Bundesrat jedoch zugunsten der innenpolitischen Tragfähigkeit des Pakets Schweiz–EU ausgearbeitet wurden. Sie stützen sich auf einen breiten, inklusiven und transparenten Prozess mit einer Vielzahl von innenpolitischen Akteuren, namentlich den Kantonen, den Kommissionen der eidgenössischen Räte, den Städten und Gemeinden, den Verbänden und Unternehmen sowie den Sozialpartnern und den politischen Parteien.

Der Bundesrat erachtet das Verhandlungsmandat als vollständig erfüllt und in Teilen übertroffen. Er beantragt dem Parlament die Genehmigung der Abkommen und Protokolle und der dazu gehörenden Umsetzungsgesetzgebung sowie der Begleitmassnahmen mit Gesetzesanpassungen. Inhaltsverzeichnis Übersicht 4 1 Allgemeiner Teil 34 1.1 Einführung und Ausgangslage: Schweizer Europapolitik 34 1.2 Geprüfte Alternativen und Paketansatz 38 1.3 Verlauf der Verhandlungen und Verhandlungsergebnis 42 1.3.1 Exploratorische Phase und Verhandlungsmandat 42 1.3.2 Verhandlungsphase 43 1.3.3 Miteinbezug von Parlament, Kantonen und weiteren Interessensgruppierungen 46 1.3.4 Verhandlungsergebnis 49 1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung sowie zu Strategien des Bundesrates 52 1.4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung 52 1.4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates 52 1.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse 54 1.6 Würdigung der Abkommen 56 1.6.1 Politische Würdigung 56 1.6.2 Wirtschaftliche Würdigung 64 1.7 Vernehmlassungsverfahren 65 1.7.1 Vernehmlassungsvorlage 65 1.7.2 Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 66 1.7.3 Würdigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 69 2 Die einzelnen Abkommen

I. Stabilisierungsteil 2.1 Institutionelle Elemente 2.1.1 Zusammenfassung 2.1.2 Ausgangslage 2.1.2.1 Institutionelle Elemente in den bestehenden Binnenmarktabkommen 2.1.2.2 Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen 2.1.3 Zielsetzung und Verhandlungsverlauf 2.1.3.1 Interessenlage 2.1.3.2 Paketansatz und exploratorische Gespräche 2.1.3.3 Verhandlungsmandat 2.1.3.4 Verhandlungsprozess 2.1.4 Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassungsverfahren 2.1.4.1 Vernehmlassungsvorlage 2.1.4.2 Übersicht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 74 74 74 74 77 77 80 81 81 82 82 84 85 85 85

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