Stromabkommen · BBl 2026 632

Art. 6 – Schweizerische Verteilnetzbetreiber

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 5

Schweizerische Verteilnetzbetreiber

Unbeschadet der Bestimmungen über die Entflechtung von Verteilnetzbetreibern gemäss den in Anhang I aufgeführten Rechtsakten ist keine Bestimmung dieses Abkommens so auszulegen, dass sie öffentliche schweizerische Körperschaften wie Kantone oder Gemeinden daran hindert:

a) Alleineigentümer eines schweizerischen Verteilnetzbetreibers zu sein oder eine direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligung an schweizerischen Verteilnetzbetreibern zu halten;

b) ihre Netzbetreiber und Erzeugungs- oder Versorgungsunternehmen nach öffentlichem Recht zu konstituieren.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.