Stromabkommen · BBl 2026 632

Anhang II, Art. 3 – Finanzierung des Ausgleichs

Anhang II: Übergangsregelung für bestehende langfristige Einspeisevorränge auf Verbindungsleitungen an der Schweizer Grenze

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 50

Finanzierung des Ausgleichs

Der finanzielle Ausgleich nach Artikel 2 wird aus den Engpasserlösen finanziert, die durch die Kapazitätsvergabe an der französisch-schweizerischen Grenze entstehen, entweder durch eine vom JAO an dieser Grenze durchgeführte Auktion oder durch die Anwendung der Methode für die Verteilung von Engpasserlösen.

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