Stromabkommen · BBl 2026 632

Art. 20 – Umwelt

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 12

Teil IV: Bereiche im Zusammenhang mit dem Strommarkt

Umwelt

(1) Die Vertragsparteien sorgen im Strombereich für ein hohes Umweltschutzniveau.

(2) Die Schweiz sorgt unter Beachtung von Artikel 27 Absatz 3 dieses Abkommens und Anhang V für ein hohes Umweltschutzniveau.

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