Stromabkommen · BBl 2026 632

Art. 12 – Ziele der Bestimmungen über staatliche Beihilfen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 7

Teil III: Staatliche Beihilfen

Ziele der Bestimmungen über staatliche Beihilfen

(1) Die Ziele dieses Teils sind die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus der Union und der Schweiz in den Bereichen des Binnenmarkts, die in den Geltungsbereich dieses Abkommens fallen, sowie die Sicherstellung des ordnungsgemässen Funktionierens des Binnenmarkts durch die Festlegung materiellund verfahrensrechtlicher Regeln für staatliche Beihilfen.

(2) Dieser Teil und die Anhänge III und IV ändern weder den Geltungsbereich noch die Ziele dieses Abkommens.

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