Stromabkommen · BBl 2026 632

Art. 39 – Allgemeine Anpassungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 21

Teil VI: Sonstige Bestimmungen

Allgemeine Anpassungen

Dieser Teil enthält allgemeine Anpassungen, die für die in den Anhängen I und VI aufgeführten Rechtsakte der Union gelten, sofern im einschlägigen Anhang nichts anderes bestimmt ist.

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