Abkommen/Protokoll · BBl 2026 632
Stromabkommen im Wortlaut
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über Elektrizität
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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über Elektrizität – amtlicher Wortlaut (BBl 2026 632), Artikel für Artikel, mit Direktlink auf die Seite im amtlichen PDF sowie französischer und italienischer Fassung.
Inhaltsverzeichnis 78
- Ingress
- Art. 1Ziel
- Art. 2Geltungsbereich
- Art. 3Nichtdiskriminierung
- Art. 4Vorschriften für den Strombereich
- Art. 5Schweizerischer Übertragungsnetzbetreiber
- Art. 6Schweizerische Verteilnetzbetreiber
- Art. 7Schweizerische Grundversorgung
- Art. 8Übergangsregelung für bestehende langfristige Einspeisevorränge auf Verbindungsleitungen an der Schweizer Grenze
- Art. 9Versorgungssicherheit und Reserven
- Art. 10Beteiligung der Schweiz an Einrichtungen und weiteren Stellen
- Art. 11Nutzung von Energieressourcen und Eigentum an Erzeugungsanlagen
- Art. 12Ziele der Bestimmungen über staatliche Beihilfen
- Art. 13Staatliche Beihilfen
- Art. 14Überwachung
- Art. 15Bestehende Beihilfen
- Art. 16Transparenz
- Art. 17Modalitäten der Zusammenarbeit
- Art. 18Konsultationen
- Art. 19Integration von Rechtsakten betreffend staatliche Beihilfen
- Art. 20Umwelt
- Art. 21Erneuerbare Energien
- Art. 22Zusammenarbeit im Infrastrukturbereich
- Art. 23Ziele der institutionellen Bestimmungen
- Art. 24Bilaterale Abkommen in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt
- Art. 25Gemischter Ausschuss
- Art. 26Teilnahme an der Ausarbeitung von Rechtsakten der Union («Mitspracherecht»)
- Art. 27Integration von Rechtsakten der Union
- Art. 28Erfüllung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen durch die Schweiz
- Art. 29Grundsatz der einheitlichen Auslegung
- Art. 30Grundsatz der wirksamen und harmonischen Anwendung
- Art. 31Ausschliesslichkeitsgrundsatz
- Art. 32Verfahren bei Auslegungs- oder Anwendungsschwierigkeiten
- Art. 33Ausgleichsmassnahmen
- Art. 34Zusammenarbeit zwischen Gerichten
- Art. 35Bezugnahmen auf Gebiete
- Art. 36Bezugnahmen auf Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Union
- Art. 37Inkrafttreten und Durchführung der Rechtsakte der Union
- Art. 38Adressaten der Rechtsakte der Union
- Art. 39Allgemeine Anpassungen
- Art. 40Informationsaustausch
- Art. 41Nicht bindende Dokumente
- Art. 42Veröffentlichung von Informationen
- Art. 43Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 44Evolutivklausel für eine erweiterte Zusammenarbeit
- Art. 45Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestufte sensible Informationen
- Art. 46Berufsgeheimnis
- Art. 47Anhänge und Protokolle
- Art. 48Durchführung
- Art. 49Finanzbeitrag
- Art. 50Inkrafttreten
- Art. 51Änderungen und Kündigung
Anhang I: Strom
- Anhang I: Strom
- Anhang I: Strom (Teil 2)
Anlage: Vorrechte und Befreiungen
- Art. 1
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- Art. 5
- Art. 6
- Art. 7
- Art. 8
- Art. 9
- Art. 10
- Art. 11
- Art. 12
- Art. 13
Anhang II: Übergangsregelung für bestehende langfristige Einspeisevorränge auf Verbindungsleitungen an der Schweizer Grenze
- Art. 1Allgemeine Grundsätze und Geltungsbereich
- Art. 2Berechnung des finanziellen Ausgleichs
- Art. 3Finanzierung des Ausgleichs
- Art. 4Umsetzung, Monitoring und Streitbeilegung
Anhang V: Umwelt
- Anhang V: Umwelt
Anhang betreffend die Anwendung von Artikel 49 dieses Abkommens
- Art. 1Liste der Tätigkeiten der Agenturen, Informationssysteme und anderen Tätigkeiten der Union, an die die Schweiz einen Finanzbeitrag leistet
- Art. 2Zahlungsbedingungen
- Art. 3Anpassung des Finanzbeitrags der Schweiz an Agenturen der Union angesichts der Durchführung
- Art. 4Übergangsregelungen
Protokoll über das Schiedsgericht
- Protokoll über das Schiedsgericht
- Protokoll über das Schiedsgericht (Teil 2)