Stromabkommen · BBl 2026 632

Art. 43 – Räumlicher Geltungsbereich

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 22

Teil VII: Schlussbestimmungen

Räumlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt einerseits für das Gebiet, auf das der Vertrag über die Europäische Union und der AEUV anwendbar sind, unter den in diesen Verträgen festgelegten Bedingungen, und andererseits für das Hoheitsgebiet der Schweiz.

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