Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.6.17.3 Besonderheiten im Bereich Holz

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 738

Gemäss RED II ist für Säge-, Furnier- und Industrierundholz sowie Stümpfe und Wurzeln bei der Verbrennung zur Energieerzeugung die finanzielle Unterstützung verboten. Für die Schweiz wird dieser Förderausschluss nur hinsichtlich Stromproduktion übernommen.

Holz-Biomasse darf nur entsprechend ihres höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts in der Reihenfolge der so genannten Kaskadennutzung genutzt werden (ressourceneffiziente Nutzung nach dem Kreislaufprinzip): Holz muss zuerst stofflich verwendet werden, bevor es in letzter Instanz der Energiegewinnung dient. Da die Kaskadennutzung in der Schweiz sinngemäss bereits gängige Praxis ist, wird auf zusätzliche Regulierung, die Vollzugsaufwand mit sich brächte, verzichtet.

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